Beauftragen Sie uns als bundesweiten Antragsservice.

Beantragen Sie hier nach § 18 des Bundesmeldegesetzes Ihre Meldebescheinigung bei Ihrer Meldebehörde.

Die Meldebehörde erteilt der antragsstellenden Person eine Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Die Meldebescheinigung kann auf Antrag zu den oben genannten Angaben auch noch weitere Angaben beinhalten. Dies ist eine sogenannte erweiterte Meldebescheinigung. Für die erweiterte Meldebescheinigung ist am besten anzugeben, wofür sie benötigt wird (beispielsweise Eheschließung, Konsulat, Abschluss oder Kündigungen diverser Verträge, etc.).

Meldebescheinigung

Einfache Meldebescheinigung

17,90 €*

Erweiterte Meldebescheinigung

19,90 €*

Benötigen Sie zudem Ihre Steuer-Identifikationsnummer?

Zusätzlich können Sie zu Ihrem Antrag auf eine Meldebescheinigung für eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 0,90 € Ihre Steuer-ID-Nummer beantragen.

Einfache Meldebescheinigung
+ Steuer-ID-Nummer

18,80 €*

Erweiterte Meldebescheinigung
+ Steuer-ID-Nummer

20,80 €*

*Mit unserem Antragsservice beantragen wir für Sie bei Ihrer Meldebehörde Ihre Meldebescheinigung
ab 17,90 € (inkl. MwSt. + zzgl. Gebühren der Meldebehörde).

Hier gilt zu beachten, dass Sie bei der angegebenen Wohnanschrift bei der Meldebehörde nach § 17 Anmeldung (1) des Bundesmeldegesetzes angemeldet/registriert sein müssen und der Versand ausschließlich an Ihre Meldeanschrift möglich ist.

Wir geben Ihren Antrag innerhalb von 2 – 3 Werktagen an die Meldebehörde weiter. Nach Erhalt des Antrags meldet sich die zuständige Meldebehörde postalisch bei Ihnen, der Zeitraum kann je nach Meldeamt variieren.

Für Fragen schauen Sie gerne unter: FAQ